Fachkräfteeinwanderung

Die Fachkräftestrategie für Rheinland-Pfalz 2022 - 2026

Der zukünftige Fachkräftebedarf zieht sich quer durch alle Arbeitsfelder und Branchen. Die Fachkräftestrategie des Landes Rheinland-Pfalz für den Zeitraum 2022 bis 2026 ist branchenübergreifend ausgerichtet und formuliert Ziele und Vorhaben, die den Herausforderungen einer sich transformierenden Arbeits- und Ausbildungswelt gerecht werden. Auch die „Erschließung des internationalen Nachwuchs- und Fachkräftepotentials“ ist als Ziel 6 ein wichtiges Element der Strategie. fachkraeftestrategie.rlp.de

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“) sind am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die einzelnen Teile treten zwischen November 2023 und Juni 2024 in Kraft:

  • zum 18. November 2023 Artikel 1. Hier handelt es sich vor allem um die Änderungen bei der Blauen Karte und den Rechtsanspruch auf §18a/b (mit den sich daraus ergebenden neuen Zweckwechselmöglichkeiten z.B. aus einem Schengenvisum).
  • zum 1. März 2024 Artikel 2. Dieser beinhaltet den größten Teil der vorgesehenen Änderungen. Dazu gehören unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis §16g statt Ausbildungsduldung sowie die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten.
  • zum 1. Juni 2024 Artikel 3. Dieser umfasst die Regelungen zum Punktesystem („Chancenkarte“).

Die Entwicklung der Überarbeitung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kann anhand der Lesungen im Bundestag und der öffentlichen Anhörung von Expert:innen nachvollzogen werden: www.bundestag.de

Neue Beratungsstelle für Unternehmen seit 1. Januar 2026

Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 können Unternehmen qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§81a AufenthG) schneller und mit mehr Planungssicherheit einstellen. Auch das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation kann dadurch ggf. beschleunigt werden. Seit dem 1. Januar 2026 unterstützt die Beratungsstelle „Anerkennung und Qualifizierung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ die für dieses Verfahren zuständige Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz

Die Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz beantwortet Fragen im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§81a AufenthG), während die neue Beratungsstelle zu den Themen „Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen“ sowie „Qualifizierung von eingewanderten Fachkräften“ berät. Das Angebot richtet sich an Unternehmen in Rheinland-Pfalz und ist kostenfrei. Finanziert wird die Beratungsstelle durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz aus Landesmitteln. Die Umsetzung erfolgt durch den Bildungsträger ProfeS Gesellschaft für Bildung & Kommunikation mbH in Germersheim.
 
Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz 
Telefon: 0631 – 365 1390 
Email: fachkraefteeinwanderung.rlp@kaiserslautern.de
Website: https://www.kaiserslautern.de/zab/

Beratungsstelle Anerkennung und Qualifizierung
im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
Telefon: 07274 – 70598 31      
Mobil: 0176 55281789 
Email: aqb-81a@profes-gmbh.de  
Website: profes-gmbh.eu/angebotsuebersicht/aqb_81a/